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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21 (https://dejure.org/2022,38309)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.2022 - L 5 KR 5/21 (https://dejure.org/2022,38309)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - L 5 KR 5/21 (https://dejure.org/2022,38309)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R

    Krankenversicherung - Rentner - Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21
    Vergleichbarkeit mit einer deutschen Altersrente kommt daher insbesondere in Betracht, wenn die ausländische Leistung an das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze anknüpft und wenn sie Lohn-/Entgeltersatz nach einer im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellenden Gesamtkonzeption darstellt (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R Rn. 39 f.).

    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass auch für überobligatorische Leistungen eines Rentenversicherungsträgers, für die in der Ansparphase keine gesetzliche Verpflichtung bestand und die daher auf freiwilligen Einzahlungen beruhen, eine Vergleichbarkeit mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen kann, weil auch die Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf einer freiwilligen Versicherung nach § 7 SGB VI beruhen können und / oder auf Steigerungsbeträgen aus Beiträgen der Höherversicherung i.S.d. § 234 SGB VI in seiner bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung (vgl. BSG Urteil vom 23.02.2021 - B 12 KR 32/19 R Rn. 18 sowie Urteil vom 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R Rn. 19).

  • LSG Hamburg, 12.07.2016 - L 1 KR 28/16

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21
    Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente ist die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses (zu diesen Voraussetzungen vgl. die Ausführungen des türkischen Sozialversicherungsträgers SGK unter http://www.sgk.gov.tr/wps/portal/sgk/de/detail/Leistungssystem+der+Sozialversicherung+durch+die+SGK , Stand 05.05.2021; ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2018 - L 11 KR 4549/17).

    Wie schon das Hamburgische LSG (Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16; die hiergegen eigelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BSG, Beschluss vom 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B, als unzulässig verworfen) hat das Sozialgericht auf Art. 14 Abs. 3 S. 1 SozSichAbk TR verwiesen, der für den Fall, dass - wie vorliegend - sowohl eine deutsche als auch eine türkische Rente bezogen werden, die Anwendung der Rechtsvorschriften über Krankenversicherung des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes - hier Deutschland - anordnet.

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von vom Versorgungswerk der Presse zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21
    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R beruft, vermag sie auch daraus kein günstigeres Ergebnis für sich herzuleiten.
  • BSG, 23.02.2021 - B 12 KR 32/19 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von überobligatorischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass auch für überobligatorische Leistungen eines Rentenversicherungsträgers, für die in der Ansparphase keine gesetzliche Verpflichtung bestand und die daher auf freiwilligen Einzahlungen beruhen, eine Vergleichbarkeit mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen kann, weil auch die Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf einer freiwilligen Versicherung nach § 7 SGB VI beruhen können und / oder auf Steigerungsbeträgen aus Beiträgen der Höherversicherung i.S.d. § 234 SGB VI in seiner bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung (vgl. BSG Urteil vom 23.02.2021 - B 12 KR 32/19 R Rn. 18 sowie Urteil vom 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 11 KR 4549/17

    Beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21
    Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente ist die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses (zu diesen Voraussetzungen vgl. die Ausführungen des türkischen Sozialversicherungsträgers SGK unter http://www.sgk.gov.tr/wps/portal/sgk/de/detail/Leistungssystem+der+Sozialversicherung+durch+die+SGK , Stand 05.05.2021; ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2018 - L 11 KR 4549/17).
  • BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B

    Verbeitragung einer von einem türkischen Rentenversicherungsträger gewährten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21
    Wie schon das Hamburgische LSG (Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16; die hiergegen eigelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BSG, Beschluss vom 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B, als unzulässig verworfen) hat das Sozialgericht auf Art. 14 Abs. 3 S. 1 SozSichAbk TR verwiesen, der für den Fall, dass - wie vorliegend - sowohl eine deutsche als auch eine türkische Rente bezogen werden, die Anwendung der Rechtsvorschriften über Krankenversicherung des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes - hier Deutschland - anordnet.
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